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   BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvR 609/96   

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https://dejure.org/1999,7358
BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvR 609/96 (https://dejure.org/1999,7358)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.1999 - 2 BvR 609/96 (https://dejure.org/1999,7358)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - 2 BvR 609/96 (https://dejure.org/1999,7358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde - zur Nachholung des Entschädigungsausspruchs nach dem StrEG zunächst sofortige Beschwerde bzw Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geboten

  • Wolters Kluwer

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegnüber fachgerichtlichen Rechtsbehelfen i.R. der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Strafentschädigungsgesetz (StrEG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvR 609/96
    Die Entscheidung des Landgerichts ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden; sie beruht auf einer zumindest vertretbaren Auslegung und Anwendung der im Rang unter dem Grundgesetz stehenden Vorschriften des Strafentschädigungsgesetzes, die vom Bundesverfassungsgericht nicht weiter nachzuprüfen sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvL 120/53

    Verfassungsmäßigkeit eines besonderen Ehrenschutzes für Politiker

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvR 609/96
    Soweit das Landgericht mit seiner Auffassung von der Spruchpraxis anderer Gerichte abweicht, kann daraus eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG nicht hergeleitet werden (vgl. BVerfGE 4, 352 [358]).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvR 609/96
    Das ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht, eine Verletzung verfassungsmäßiger Rechte zu beseitigen oder sonst ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 33, 247 [258]; 59, 63 [83]).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvR 609/96
    Das ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht, eine Verletzung verfassungsmäßiger Rechte zu beseitigen oder sonst ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 33, 247 [258]; 59, 63 [83]).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvR 609/96
    Das in § 8 Abs. 3 StrEG vorgesehene Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ist nicht offensichtlich aussichtslos (vgl. BVerfGE 25, 158 [165 f.]); denn die sofortige Beschwerde ist auch gegen eine gesetzwidrige Unterlassung des Entschädigungsausspruchs für den beschwerten Beteiligten möglich (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl. 1997, § 311 Rn. 1; Meyer, Strafrechtsentschädigung und Auslagenerstattung, 4. Aufl. 1997, § 8 Rn. 24).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1999 - 2 BvR 609/96
    Es ist ihm - unabhängig von der Frage, ob er in der Hauptverhandlung vom 13. Dezember 1993 ordnungsgemäß belehrt worden ist (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O., § 44 Rn. 22; Meyer, a. a. O., § 8 Rn. 25a) - zuzumuten, davon Gebrauch zu machen (vgl. BVerfGE 42, 252 [257]).
  • OLG Hamm, 18.06.2013 - 2 Ws 158/13

    Entschädigung des freigesprochenen Angeklagten; Anfechtung wegen

    Ebenso wenig braucht entschieden zu werden, ob es an einem Beschwerdegegenstand fehlt, wenn eine zusprechende oder ablehnende Grundentscheidung über die Entschädigungspflicht vollständig unterblieben ist, oder ob die Beschwerde sich auch gegen das gesetzwidrige vollständige Unterlassen einer Entscheidung richten kann (so: BVerfG v. 27.01.19999, 2 BvR 609/96, juris, Rn. 3; Meyer-Goßner, a.a.O., § 311, Rn. 1).
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